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Menschenrechte im Betrieb
Für uns kein leerer Slogan. Für uns die Grundlage und Motivation unserer täglichen Arbeit.
Wir beraten sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Hierbei sehen wir uns aus persönlicher Überzeugung heraus ausschließlich als Interessenvertreter von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Im Rahmen der Betreuung von Betriebsräten setzen wir nicht nur darauf, Mitwirkungsrechte des Betriebsrates vor Eingriffen und Beschränkungen durch den Arbeitgeber zu schützen. Schwerpunkt liegt vielmehr in der aktiven Gestaltung des betrieblichen Miteinanders. Durch regelmäßige Schulungen von Betriebsräten versuchen wir, diesen weitgehend die selbständige Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Im Konfliktfall werden sie hierbei jedoch selbstverständlich von uns unterstützt.
Egal ob Abmahnung, Mobbing oder Kündigung – Probleme des einzelnen Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber lassen sich selten allein lösen. Hier schaffen wir das nötige Gegengewicht sowohl auf gerichtlichem als auch außergerichtlichem Wege.
In allen Angelegenheiten arbeiten wir eng mit den Gewerkschaften zusammen und haben uns zu diesem Zweck mit anderen auf Arbeitnehmerrecht spezialisierten Kanzleien in der Kooperation 'Anwälte für Arbeitnehmer' verbunden.
Wir sind Arbeitsrechtler
Die Anwälte der kanzlei bell.helm.partnerInnen sind allesamt auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Haben Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten. Wollen Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen oder verhandeln lassen. Zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht oder haben Sie sonstige Differenzen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir sind die richtigen Ansprechpartner! Das Anwaltsteam der kanzlei bell.helm.partnerInnen hat viele Jahre Erfahrung in der aussergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Aus persönlicher und politischer Überzeugung vertreten wir keine Arbeitgeber!
Betriebsräte vertreten wir in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht). Ob Mitbestimmunsgrechte durchgesetzt, Betriebsvereinbarungen verhandelt oder wir als Sachverständige, z.B. § 80 ABs. 3 BetrVG, tätig werden sollen. Wir vertreten Betriebsräte in Einigungsstellen genauso wie vor dem Arbeitsgericht und führen auch Betriebsratsschulungen durch. Durch eine Vielzahl von Betriebsratsmandaten unter anderem aus dem Einzelhandel, dem produzierenden Gewerbe oder auch in Dienstleistungsbetrieben haben wir die Erfahrung und das Wissen für gezielte gemeinsame Strategien.
Mit Gewerkschaften arbeiten wir eng zusammen und vertreten diese ebenso gerichtlich.
Haben auch Sie eine arbeitsrechtliche Fragestellung, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit einem/r unserer AnwältInnen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Situation zu lösen.
Wir freuen uns auf Sie!
P.S.: Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, scheuen Sie sich nicht vor dem Anruf. Lassen Sie sich kostenlos beraten, was eine anwaltliche Beratung in Ihrem Fall kosten würde. Lesen Sie hierzu auch >>diesen Beitrag.<<
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2-Wochen-Frist bei innerbetrieblichen Stellenausschreibungen, § 93 BetrVG
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