LAG Köln: Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung eines Betriebsrats über Strafvorschriften tragen
3. November 2009 | Von Kanzlei BHP | Kategorie: Arbeitsrecht aktuell, UrteilePressemitteilung des LAG Köln: Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem rechtskräftig gewordenen Beschluss entschieden, dass jedenfalls in Großunternehmen die Kenntnis von Strafvorschriften der Betriebsverfassung (§§ 119 und 120 des Betriebsverfassungsgesetzes) zum Grundlagenwissen von Betriebsräten gehört, für das der Arbeitgeber die Schulungskosten tragen muss. Dabei hat das Gericht insbesondere die Strafbestimmung des § 119 Abs. 1 [...]

